Wie hinterlasse ich einen Winterraum?
Winterräume müssen nach dem Gebrauch wieder instand gesetzt sein. Peter Kapelari, ehemaliger stellvertretender Generalsekretär des Österreichischen Alpenvereins, erklärt, worauf man achten sollte.
Eine feine Sache, der Winterraum! Er dient als einfache Selbstversorgerunterkunft und Notraum außerhalb der Betriebszeiten von Schutzhütten. Jeder und jede ist allerdings aufgerufen, den Winterraum so zu hinterlassen, wie man ihn vorzufinden wünscht:
1. Gut verschlossen, damit man sich das Bett nicht mit einer Schneewechte teilen muss.
2. Sauber und aufgeräumt.
3. Mit Brennholz, das man sparsam verwendet und bei dessen Knappwerden man den Hüttenwart verständigt.
4. Ohne Riesen-Eiswürfel im Wasserschiff (das in diesem Fall ohnehin geplatzt wäre). Das „Grandl“ muss während des Heizens gefüllt sein – danach allerdings unbedingt entleert werden!
Ehrensache, dass man nicht vergisst, die ohnehin sehr niedrigen Nächtigungsgebühren zu bezahlen. Und noch ein Tipp zum Schluss: Wenn der Ofen gar nicht zieht, kann es an der geschlossenen Kaminklappe liegen – oder daran, dass man das Feuer im Backrohr entfacht hat.