Lagerfeuer: Wann, wo und wie darf ich ein Feuer entzünden?
Foto: mauritius images / Westend61 / Hans Huber
von Claudia Timm
Ein Sonnenuntergang im Freien. Ein wärmendes Lagerfeuer knistert neben euch, während ihr das Steckerlbrot oder die Grillbanane über die Glut haltet. Klingt romantisch? Ist es auch, doch ohne ausreichende Planung kann euch so ein spontanes Grillfeuer teuer zu stehen kommen. Claudia Timm verrät wo und wie ihr ein Feuer entfachen dürft.
1. Gesetzliche Vorgaben
In Österreich sind Lager- und Grillfeuer grundsätzlich erlaubt, wenn sie „ausschließlich mit trockenem, unbehandelten Holz oder mittels Holzkohle“ befeuert werden. Darüber hinaus gibt es jedoch bundes- und landesgesetzliche Einschränkungen sowie witterungsbedingte Verbote, die es zu beachten gilt.
Folgendes ist vorab unbedingt abzuklären:
- Das Lagerfeuer darf nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers entzündet werden, gleich ob es sich dabei um Privatbesitz oder öffentliche Flächen (Gemeinde) handelt.
- Im Wald ist das Feuermachen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Waldeigentümers erlaubt, ohne diese ist es strikt verboten und es drohen hohe Strafen.
- Zum Befeuern darf nur trockenes und unbehandeltes Holz oder Holzkohle verwendet werden.
- Die Rauchentwicklung darf für die Nachbarn keine unzumutbare Belastung darstellen.
- Während längerer Hitze- und Trockenperioden können zusätzlich regionale Feuerverbote ausgesprochen werden, um die Waldbrandgefahr einzudämmen.
- Im Zweifelsfall lieber bei der Bezirkshauptmannschaft oder der Feuerwehr erkundigen.
Auch in der Schweiz ist das Feuermachen in der Natur grundsätzlich erlaubt. Ebenso wie in Österreich gibt es jedoch einige Einschränkungen: Kantone und Gemeinden können Lagerfeuer in bestimmten Gebieten (z.B. Naturschutzgebieten) untersagen. Aufgrund akuter Waldbrandgefahr darf das Bundesamt für Umwelt lokale und zeitlich begrenzte Verbote aussprechen. Eine Liste aller offiziellen Feuerstellen findest du auf der Homepage der Schweizer Familie.
Auch in Deutschland unterliegt das Grillen und Feuermachen in jedem Bundesland einer gesonderten Regelung. Besondere Beachtung kommt dabei dem Begriff „offenes Feuer“ hinzu, denn darunter wird hier nicht nur das klassische Lagerfeuer, sondern werden auch Kerzen, Fackeln, Laternen und Gaskocher verstanden. Bei Nichtbeachtung des Verbots, das übrigens bis 100 Meter über die Waldgrenze hinausgeht, drohen entsprechende Geldstrafen.
2. Das perfekte Lagerfeuer
Auch das Feuermachen selbst will gelernt sein. Am besten wählt man einen sandigen oder steinigen Untergrund. Als Anzünder empfehlen sich Holzspäne. Benzin, Spiritus oder Brandbeschleuniger sind nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Kein Papier oder Abfälle ins Feuer werfen, stattdessen ausschließlich unbehandeltes, trockenes Holz oder Holzkohle verwenden.
Wenn das Feuer einmal brennt, darf es niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Aufsichtsperson sollte zudem eine erwachsene Person sein. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug das Feuer sofort löschen. Ist die Vegetation besonders trocken oder es weht ein starker Wind, dann ist der Verzicht auf ein Feuer die sichere Alternative.
Vor dem Löschen lässt man das Feuer am besten soweit wie möglich herunterbrennen. Wasser oder eine Mischung aus Erde und Sand schneiden dem Feuer die Sauerstoffzufuhr ab und ersticken die Flammen. Mit einer Schaufel oder einem großen Stock nochmals prüfen, ob alle Flammen erloschen sind und die Glut abgebrannt ist. Außerdem solltet ihr das nähere Umfeld nach Funken und Glutstückchen absuchen. Erst wenn die Feuerstelle komplett erkaltet ist, könnt ihr euch sicher sein, dass das Feuer auch wirklich aus ist.
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