Europas Hütten: Internationales Gegenrecht
Foto: Beat Kühnis
Als Mitglied des Österreichischen Alpenvereins auf einer Hütte des Schweizer Alpen-Clubs nächtigen? Um denselben Preis wie Mitglieder des SAC? Ja. Die einheitliche Tarifregelung ist im sogenannten Gegenrecht festgeschrieben. Wir verraten, was es damit auf sich hat.
Das Internationale Gegenrecht gewährleistet dieselben Vergünstigungen und Nächtigungstarife für alle Mitglieder der beteiligten Vereine. Der Deutsche Alpenverein (DAV) formuliert dieses Recht wie folgt:
Die unterzeichneten Vereine verpflichten sich, in den Schutzhütten (...) den Mitgliedern der anderen unterzeichneten Vereine das Recht auf Gegenseitigkeit einzuräumen.
Das heißt: Jedes Mitglied der beteiligten Vereine hat auf der Hütte dieselben Rechte wie die Mitglieder der hüttenbesitzenden Sektion beziehungsweise des besitzenden Vereins. Der DAV erläutert:
„Der Benutzer (...) hat insbesondere den gleichen Übernachtungstarif wie das Mitglied des Landesvereins zu bezahlen.“
Voraussetzung
Um die Ermäßigungen in Anspruch nehmen zu können, muss man zunächst natürlich Mitglied in einem der am Gegenrecht beteiligten Vereine sein. Der gültige Jahresausweis des Verbands weist zur Überprüfung das Gegenrechtslogo inklusive der Worte „GEGENRECHT-RÈCIPROCITE“ auf.
Mitglieder
Folgende Vereine sind an der internationalen Vereinbarung beteiligt.
1. Insgesamt sechs Vereine aus sechs Ländern beteiligten sich 1978 an der Einführung des Gegenrechts:
- Deutschland: Deutscher Alpenverein (DAV)
- Österreich: Österreichischer Alpenverein (ÖAV)
- Frankreich: Fédération Francaise des Clubs Alpins et de Montagne (FFCAM)
- Spanien: Federacion Espanola de Deportes de Montana y Escalada (FEDME)
- Italien: Club Alpino Italiano (CAI)
- Schweiz: Schweizer Alpen-Club (SAC)
2. Folgende Vereine sind in weiterer Folge beigetreten:
- Italien: Alpenverein Südtirol (AVS)
- Schweiz: Federazione Alpinistica Ticinese (FAT)
- Liechtenstein: Liechtensteiner Alpenverein (LAV)
- Slowenien: Planinska Zveza Slovenije (PZS)
- Schweiz: Vereinigung der akademischen Alpenclubs der Schweiz (VAAC)
3. Folgende Vereine sind dem Gegenrecht beigetreten, besitzen selbst jedoch keine Hütten:
- Luxemburg: Groupe Alpin Luxembourgeois (GAL)
- Niederlande: Nederlandse Klim- en Bergsport Vereniging (NKBV)
Das internationale Gegenrecht gilt damit auf über 1.800 Hütten europaweit.
Nationales Gegenrecht
Beachten sollte man darüber hinaus das national geltende Gegenrecht. In Österreich etwa erhalten auch Mitglieder der Naturfreunde Österreich dieselben Nächtigungspreise auf AV-Hütten wie Mitglieder des Alpenvereins. Auch hier bedarf es wieder eines gültigen Jahresausweises samt Gegenrechtslogo und der Worte „Österreichische Hüttenmarke“.
In Österreich zählen unter anderem folgende Vereine zu den beteiligten Parteien des nationalen Gegenrechts:
- Österreichischer Alpenklub
- Alpine Gesellschaft Preintaler
- Naturfreunde Österreich
- Österreichischer Touristenklub
- Österreichische Bergsteigervereinigung
- Alpine Gesellschaft Haller
- Alpine Gesellschaft Krummholz
- Akad. Alpenklub Innsbruck
Bei seiner jeweiligen Sektion erhält man weitere Informationen rund um das Gegenrecht und die beteiligten Vereine.
Weitere Informationen zum Gegenrecht:
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