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Hütten-Know-How

Wie wird die Hüttenpacht geregelt?

• 30. Oktober 2017
3 Min. Lesezeit

Der Traum von einer eigenen Berghütte stößt unweigerlich auf finanzielle Herausforderungen wie die Hüttenpacht. Doch wer legt ihre Höhe fest und wie wird sie vergeben? Wir haben recherchiert.

Hüttenwirt Wolfgang Feiersinger
Foto: Jozef Kubica
Hüttenwirt Wolfgang Feiersinger
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Pacht: Begriffsdefinition

Als Hüttenpacht versteht man die Gebrauchsüberlassung einer Hütte auf Zeit gegen Entgelt. Enthalten ist die Möglichkeit, Erträge zu erzielen (anders als bei der Miete).

Wer legt die Höhe der Hüttenpacht (Pachtzins) fest?

Die Hüttenpacht wird grundsätzlich von den einzelnen hüttenbesitzenden Sektionen (oder Orts- bzw. Landesorganisationen) festgelegt und vergeben – und zwar in Form eines privatwirtschaftlichen Betriebsführungsvertrags zwischen Sektion und Hüttenwirtsleuten (Pächter). Sie richtet sich nach dem Pachtwert einer Hütte – also nach ihrer Ertragskraft. Diese hängt von vielen Faktoren ab, darunter:

  • von der Größe der Hütte
  • von der Lage der Hütte
  • vom Bauzustand der Hütte
  • von der Anzahl der Tagesgäste/ Übernachtungsgäste und vom somit zu erwartenden Umsatz
  • von den Versorgungsmöglichkeiten (per PKW, Seilbahn, Hubschrauber)

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Besondere Erschwernisse werden berücksichtigt. Leistungen und Investitionen, die der Wirt zum Erhalt der Hütte bzw. zur Instandhaltung der Wege erbringt, werden üblicherweise von der Pacht abgezogen. Jede Sektion regelt den Pachtabschluss letztlich aber individuell.

Gibt es unterschiedliche Pachtmodelle?

Ja. Man unterscheidet drei Modelle:

  • Die Fixpacht
  • Die Umsatzpacht
  • Eine Kombination aus beidem

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Laut ÖAV wird mit den Wirten vor allem in den ersten Jahren oft eine Umsatzpacht (Prozentsatz vom Nettoumsatz) vereinbart, damit sich das finanzielle Risiko aufteilt.

Wie sieht der Ablauf einer Pachtvergabe aus? Wie und wo kann man sich bewerben?

Aktuell zur Verpachtung ausgeschriebene Hütten werden vom Alpenverein veröffentlicht. Sowohl in der Mitgliederzeitschrift „Bergauf“ als auch online.

Potentielle Pächter können sich schriftlich bewerben (an: huettenjob@alpenverein.at oder direkt die jeweilige Sektion kontaktieren). Den Zuschlag erhält laut AV jene Partei, die am glaubwürdigsten versichert, die gestellten Aufgaben bewältigen zu können und die Werte des alpinen Vereins zu teilen. Es handelt sich also nicht um eine „Versteigerung“ der Pacht im Sinne von „wer bietet mehr“.

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Beim AVS-Südtirol liegt für Initiativbewerber eine längere Warteliste auf,  bei der die Interessenten etwas Geduld mitbringen müssen. Wechsel bei den Hüttenwirten kommen relativ selten vor.

Die Naturfreunde Österreich kommunizieren eine Pächtersuche in allen vorhandenen Kommunikationskanälen, also auf der Webseite, auf Facebook und im internen Magazin.

Traumberuf Hüttenwirt?

Welche Voraussetzungen müssen potentielle Pächter mitbringen?

Grundvoraussetzung sind gewisse gastronomische und technische Kenntnisse sowie Berg- und Hüttenerfahrung. Die detaillierten Voraussetzungen sind den jeweiligen Pachtausschreibungen zu entnehmen.

Tipp: Am besten bewerben sich zwei Partner, da das geforderte Know-How sehr breit gefächert ist und von zwei Personen besser abgedeckt werden kann.

Ist für die Hüttenpacht eine Gewerbeberechtigung notwendig?

In Österreich (74 Prozent aller bewirtschafteten AV-Hütten) benötigen Wirte für den Betrieb einer Kat I Hütte (Schutzhütte) des AV keine Gastgewerbeberechtigung, da er unter das freie Gastgewerbe fällt. Es ist somit auch kein Befähigungsnachweis zu erbringen. Die Ausübung des Gewerbes ist an einen bestimmten Standort (also die Schutzhütte) gebunden und bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzumelden. Für den Betrieb von Hütten anderer Kategorien ist eine Gastgewerbeberechtigung und der damit verbundene Befähigungsnachweis nötig. Mehr Infos auf der Seite der WKO.

In Bayern (26 Prozent der bewirtschafteten AV-Hütten) ist eine abgeschlossene Ausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk notwendig. Sofern der Pachtinteressent keine Ausbildung in diesem Bereich hat, muss er eine Teilnahme an der IHK Gastwirteunterrichtung nachweisen. Infos dazu gibt es hier.

Für welche Zeitspannen werden Hüttenpachtverträge abgeschlossen?

Das ist unterschiedlich. Manche Sektionen schließen generell nur einjährige Verträge ab (die sich aber automatisch verlängern). Andere wiederum schließen längere oder gar unbefristete Verträge ab. Es gibt Hütten, die seit drei Generationen unter der Führung der selben Pächterfamilie stehen.

Die Naturfreunde Österreich schließen Verträge auf unbestimmte Zeit und mit beidseitigem Kündigungsrecht ab.

Wie hoch ist die Pacht einer Hütte im Durchschnitt?

Dazu geben der Österreichische und Deutsche Alpenverein keine Auskünfte. Die Bandbreite beim Pachtzins der AV-Hütten in Südtirol ist sehr groß und liegt zwischen 2.000 bis 40.000 Euro jährlich. Für eine ganzjährig bewirtschaftete Naturfreunde-Hütte beläuft sich die Ganzjahrespacht auf zwischen 7.000 und 14.000 Euro.

Rentiert sich die Pacht einer Hütte?

Reich geworden ist als Hüttenwirt noch niemand, doch einzelne können davon durchaus ganz gut leben. Vorausgesetzt man ist sehr fleißig und liebt die Arbeit auf der Hütte wirklich.

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