Hüttenwirt oder Hüttenwart?
Kennt ihr den Unterschied zwischen Hüttenwart und Hüttenwirt? Wir haben uns für euch bei Experten im Alpenraum umgehört.
Der Hüttenwirt
In Südtirol, Deutschland und Österreich ist der Hüttenwirt der Pächter einer Schutzhütte. Wird eine Hütte zur Pacht ausgeschrieben, kann er sich darauf bewerben und mit dem Eigentümer einen Pachtvertrag abschließen. Als Eigentümer fungieren zumeist die alpinen Vereine, also der Österreichische Alpenverein (ÖAV), der Deutsche Alpenverein (DAV) und der Alpenverein Südtirol (AVS).
Der Hüttenwirt ist alsdann für die Bewirtschaftung der Hütte zuständig. Das heißt: Er wickelt sowohl den gastronomischen als auch den technischen Betrieb ab und koordiniert Buchungen und Übernachtungen. Er ist der Gastgeber im Schutzhaus und kennt seine Hütte wie kaum ein anderer. In den Worten von Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten, Wege und Kartographie im ÖAV: „Der Hüttenwirt sollte die eierlegende Wollmilchsau sein!“
Die Anforderungen an einen Hüttenwirt umfassen unter anderem:
- Gastronomische Kenntnisse
- Kontaktfreudigkeit (dienstleistungsorientierte Einstellung)
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- Bestenfalls Erfahrung in der Bewirtschaftung von Hütten
- Technische Kompetenz und handwerkliches Geschick
- Erste Hilfe-Kenntnisse
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Der Hüttenwart
Der Hüttenwart ist ehrenamtlich tätiger Funktionär und agiert als Bindeglied zwischen der hüttenverwaltenden Sektion und dem Hüttenwirten, also dem Pächter der Schutzhütte. Peter Righi, einst langjähriger Mitarbeiter im Alpenverein Südtirol, fasst zusammen: „Hüttenwarte sind de facto die Minister für Hütten im Sektionsvorstand.“ Sie sind Ansprechpartner sowohl für die jeweils zuständige Sektion als auch für den Hüttenwirt selbst.
Fallen Bau- und Sanierungsmaßnahmen oder allfällige Investitionen an, bespricht der Hüttenwirt diese zunächst mit dem Hüttenwart, der diese dann im Sektionsvorstand vorbringt. Der Hüttenwart wird von der Sektion gewählt, er selbst ist Mitglied des Vereinsvorstands der zuständigen Sektion. Er fungiert als Schnittstelle zwischen Pächter und Sektion, vertritt die Interessen der Sektion, sorgt für die Einhaltung der behördlichen Auflagen sowie der Hüttenordnung der alpinen Vereine.
Die Aufgaben eines Hüttenwarts umfassen darüber hinaus unter anderem:
- Regelmäßige Begehung der Hütte
- Einweisung des Pächters in Technik und Besonderheiten der Hütte
- Unterstützung bei Inbetriebnahme der Hütte durch den Pächter
- Behördenkontakt
- Koordinierung von Baumaßnahmen
- Überwachung der Finanzplanung
Gut zu wissen
In der Schweiz trifft diese gängige Unterscheidung nicht zu. Dort heißt der Hüttenwirt Hüttenwart.