Fairtrail: Für rote Köpfe sorgt in Graubünden nur die Bergsonne
In Graubünden gibt es Natur bis zum Horizont und mehr als 11.000 Kilometer signalisierte Wanderwege. Früher waren hier die meisten zu Fuß unterwegs. Heute kann das Naturerlebnis auch mit dem (E-)Mountainbike erfahren werden. Graubünden hat dafür ein neues Wort: Fairtrail! Wir verraten euch drei Regeln die das gemeinsame Abenteuer möglich machen.
Sowohl Mountainbiker als auch Wanderer teilen sich die meisten Wege in Graubünden. Aber was braucht es, damit alle das Naturerlebnis gemeinsam genießen können? Wie verhält sich beispielsweise Nino Schurter, mehrfacher Mountainbike-Weltmeister und Olympiasieger aus Graubünden, wenn er auf den Trails in seiner Heimat unterwegs ist? Und was fasziniert ihn am Wegenetz Graubünden so besonders? Die Antworten dazu findest du im Video.
3 Regeln für ein harmonisches Miteinander
Damit alle die Natur genießen und ihren Spaß haben können, gibt es ein paar Grundregeln für das gemeinsame Erlebnis:
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1. Sind nett mitanand!
Unterwegs auf Rädern…
… machst du dich mit der Glocke frühzeitig bemerkbar.
… lässt du den Wandernden immer den Vortritt.
… passierst du im Schritttempo oder steigst kurz ab.
Zu Fuss unterwegs…
… weisst du, dass du Vortritt hast.
… gehst du zur Seite, wenn genug Platz vorhanden ist.
… behinderst du die Bikenden nicht unnötig.
2. Suuber bliiba, gell!
Unterwegs auf Rädern und zu Fuss …
… schließt du sämtliche Weidezäune hinter dir.
… nimmst du deinen Abfall mit.
… respektierst du die Schutzvorschriften für die Natur.
… beachtest du die Wegsignalisation.
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Auf Rädern unterwegs …
… blockierst du beim Bremsen das Hinterrad nicht, das macht den Weg kaputt.
… bleibst du auf dem Trail und kürzt die Kurven nicht ab.
3. Hauptsach parat!
Unterwegs auf Rädern und zu Fuß …
… informierst du dich vorab und planst deine Tour gewissenhaft.
… passt du deine Ausrüstung an die Gegebenheiten an.
… bist du für kleinere Notfälle gerüstet.
Wie sieht es rechtlich aus?
In Graubünden ist das Biken auf Wanderwegen grundsätzlich erlaubt, sofern nicht ein amtliches Fahrverbot das ausdrücklich verbietet. Ebenso klar ist, dass die Wandernden auf die besondere Rücksicht der Bikenden zählen dürfen und in jedem Fall Vortritt genießen. So wird das Abenteuer auf den Bergen zum gemeinsamen Erlebnis.