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Camping

Wildcampen in der Schweiz: Erlaubt oder verboten?

• 9. Januar 2023
1 Min. Lesezeit

Die Freiheit sein Zelt einfach dort aufzuschlagen, wo es einem am besten gefällt, gilt in den Schweizer Alpen nicht ganz uneingeschränkt. Wir klären über die rechtliche Situation auf, damit ihr den Campingsommer in vollen Zügen genießen könnt.

Einfach eine Nacht in den Bergen unter freiem Himmel zu verbringen ist nicht überall erlaubt
Foto: Unsplash.com / Dino Reichmuth
Einfach eine Nacht in den Bergen unter freiem Himmel zu verbringen ist nicht überall erlaubt
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Grundsatz

Grundsätzlich ist das Wildcampen in der Schweiz – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – nicht verboten. Vielmehr erlaubt das Schweizer Jedermannsrecht jeder Person das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land.

Einschränkungen

Zu diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Einschränkungen.

1. Ein generelles Campverbot gilt in der Schweiz für die folgenden Landschaftsgebiete:

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  • Eidgenössische Jagdbanngebiete / Wildschutzgebiete

  • Naturschutzgebiete

  • im Schweizerischen Nationalpark

  • in Biotopen (Flachmoor, Hochmoorbiotope von nationaler Bedeutung)

  • in militärischen Sperrzonen

Unter map.geo.admin.ch sind die Schutzgebiete und besonders sensiblen Lebensräume in einer detaillierten Karte verzeichnet.

2. Spezielle Einschränkungen

Je nach Kanton und Gemeinde gibt es zusätzlich zu den generellen Verboten weitere spezielle, regionale Einschränkungen. Die Rechtslage ist hier von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich und nicht immer leicht zu überblicken. Um auf Nummer sicher zu gehen, informiert man sich am besten direkt vor Ort über die regionale Rechtslage.

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Mögliche Informationsquellen sind:

  • das Internet: Die Lage kantonaler (und kommunaler) Naturschutzgebiete und ihre Bestimmungen werden auf kantonalen Geoportalen laufend nachgeführt.

  • das kantonale Amt für Jagd

  • der zuständige Wildhüter

  • die Gemeindeverwaltung

  • das örtliche Verkehrs- und Tourismusbüro

  • der Hüttenwart einer nahegelegenen Hütte

  • Verbotstafeln

Die Rechtslage rund um wildes Campieren in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton verschieden
Foto: mauritius images / Anita Nicholson / Alamy
Die Rechtslage rund um wildes Campieren in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton verschieden

3. Fazit

Hat man sich über die geltende Rechtslage informiert so hilft das Merkblatt des SAC „Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen mit Rücksicht auf Natur und Umwelt“ bei der weiteren Planung und Entscheidung.

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Generell heißt es bei der Übernachtung unter freiem Himmel oder im Zelt: Rücksicht nehmen und ökologisch sensible Lebensräume meiden. Dementsprechend lautet das Credo des Schweizer Alpen Clubs: „Lass nichts zurück als deine Fussspuren, nimm nichts mit als deine Eindrücke.“

„Unproblematisch sind in der Regel einzelne Übernachtungen einer kleinen Anzahl Personen in den Bergen oberhalb der Waldgrenze.“ Dabei sollte man darauf achten, die Tiere vor allem während der Dämmerung nicht zu stören und ihre wichtigen Rückzugsgebiete zu schonen. In der Nähe von Alp- oder Berghütten bittet man die Besitzer vorher um Erlaubnis.

Ein Notbiwak, also die Übernachtung unter freiem Himmel, ohne Zelt, ist im Gegensatz zum wilden Campen stets erlaubt.

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