Strafen für fahrlässige Wintersportler?
Foto: mauritius images / Rasmus Kaessmann /
von Christina Geyer
Gestern, am 26. Februar 2019, fand im Bundeskanzleramt in Wien ein Lawinengipfel statt, der unter Einbeziehung von Experten aus den Bereichen Bergsport, Bergrettung, Gemeinden und Tourismus die Zusammenarbeit zum Schutz vor Lawinen zum Ziel hatte. Anwesend waren auch Bundesministerin Elisabeth Köstinger (Nachhaltigkeit und Tourismus) sowie Bundesminister Mario Kunasek (Landesverteidigung).
Anlass für den Gipfel waren die bisherigen „Ereignisse im Winter“, wie die zuständigen Ministerien verlautbaren ließen. Gemeint sind damit die starken Schneefälle im Januar, die nicht nur für eine angespannte Lawinensituation in Österreichs Bergen gesorgt haben, sondern auch dazu führten, dass etliche Ortschaften zeitweise von der Außenwelt abgeschnitten waren. Das deklarierte Ziel des Gipfels: Prävention im Zeichen des Lawinenschutzes.
Sonderaktionsprogramm für Lawinenschutz
Diesem Ziel will die Bundesregierung in Form eines Sonderaktionsprogramms für Lawinenschutz gerecht werden. 45 Millionen Euro sollen dafür aus dem Katastrophenfonds aufgewandt werden. Die Gelder will man bis 2022 investieren und unter anderem für die „rasche Umsetzung von technischen Schutzprojekten“ aufwenden. Darunter fallen beispielsweise Verwehungszäune, Stützverbauungen und Dämme, die dem Schutz von Siedlungen und Straßen dienen sollen. So will man künftig nicht zuletzt die Erreichbarkeit von Ortschaften bei starken Schneefällen sicherstellen.
Weitere Investitionsbereiche umfassen die Bewirtschaftung von Schutzwald, ein Maßnahmenpaket zur Gleitschneeschutzaufforstung, Sonderprojekte zur Wartung und Erhaltung bestehender Lawinenschutzprojekte sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Lawinenmodellen.
Strafen für fahrlässige Wintersportler?
Freilich wurde im Rahmen des Gipfels auch die jüngst von ÖVP-Politiker Anton Mattle angestoßene Forderung nach Strafen für fahrlässige Wintersportler diskutiert – und zwar „intensiv“, wie Ministerin Köstinger beim Pressestatement einräumte. Justiz, Rettungskräfte und Sportler seien hier „einhelliger Meinung“ gewesen: das bestehende Strafausmaß wurde als „ausreichend“ befunden. Denn, so erörterte Köstinger weiter, auch ein sehr hohes Strafausmaß würde nicht abschreckend wirken. Natürlich sei aber jeder Tote „einer zu viel“, weshalb man auf Prävention setzen wolle – allerdings nicht in Form von Abschreckung und Strafen, sondern vielmehr durch Bewusstseinsbildung und alpine Schulungen. Hier könnte das verstärkte Anbringen von Warnschildern eine mögliche Maßnahme sein, so Köstinger.
Beschlossen wurde der Lawinengipfel durch die Minister Köstinger und Kunasek mit der Unterzeichnung eines Abkommens zur engeren Zusammenarbeit der beiden Ressorts – also des Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie für Landesverteidigung.
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