Tipps für ein gutes Miteinander
Foto: Naturfreunde Österreich
Zwischen der Klettercommunity und der Jagd- und Forstwirtschaft kam es in jüngster Zeit vermehrt zu Konflikten. Gemeinsam mit den Naturfreunden haben wir Empfehlungen für ein harmonisches Miteinander in der Natur gesammelt.
Text: Matthias Pilz, juristische Beratung: Dr. Wolfgang Stock
Seit Beginn der Corona-Pandemie drängen immer mehr Erholungsuchende und Sporttreibende wie Kletterinnen und Kletterer in die Natur. Dementsprechend haben sich auch die Konflikte mit der Jagd- und Forstwirtschaft gehäuft. Juristisch ist die Lage oft klar, Probleme entstehen vielfach durch ein eindeutiges Fehlverhalten einer der beiden Seiten. Es würde aber oft auch schon helfen, sich in die jeweils andere Seite hineinzuversetzen – rücksichtsvolles Verhalten würde vielen Problemen vorbeugen.
Parken und Zustieg
Die Parkmöglichkeiten im Grünen sind oft begrenzt. Verparkte Durchfahrten, Blockieren von Stichwegen oder Kehren sind unbedingt zu vermeiden. Ein Recht aufs Parken gibt es abseits öffentlicher Parkflächen nicht. Oft werden allerdings freiwillig Stellflächen zur Verfügung gestellt. Tipp: Du könntest zu einer Kletterroute mit dem Rad, mit Öffis oder in Fahrgemeinschaften anreisen.
Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist nach dem Forstgesetz allen gestattet. Darunter fällt auch das Zusteigen zu einer Kletterroute. Jungwälder, Aufforstungsgebiete und behördlich genehmigte Wildfütterungen sind jedoch tabu. Das Absperren von Wegen im Wald und das Errichten von Absperrzäunen sind rechtlich begründungspflichtig. Ob eine Sperre legal ist, kann deine Naturfreunde-Ortsgruppe bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft klären lassen.
Das Errichten von forstlichen Sperrgebieten, die mehr als vier Monate lang nicht betreten werden dürfen, ohne zeitliche Begrenzung angesetzt sind oder größer als fünf Hektar sind, ist forstbehördlich bewilligungspflichtig. Bei ständigen Sperren müssen Umgehungswege bzw. Überstiege oder Tore eingerichtet werden.
Zum guten Ton gehört es, stets auf dem Weg zu bleiben. Futterwiesen sind zu meiden und schon gar nicht als Chill-Platz zu verwenden.
Beim Klettern
Das Klettern an Felswänden im Wald ist ebenfalls durch die Erlaubnis des Betretens des Waldes zu Erholungszwecken im Forstgesetz gedeckt. Dies gilt aber nicht oder nur bedingt für das Klettern mit dauerhaft und zahlreich angebrachten Sicherungen (Bohrhaken, Umlenker). Für einen Klettergarten braucht man daher eine vertragliche Regelung mit der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer, außer es liegt ein ersessenes Recht im Sinn der Errichtung und Erhaltung vor, weil bereits seit mehr als 30 (auf öffentlichem Grund 40) Jahren geklettert wird sowie Sicherungen bestehen und gewartet werden. Achtung: Beide Rechtsgrundlagen erlauben nicht die Ausweitung des Rechts, also zum Beispiel das Hinzufügen neuer Routen.
Zudem kann es in einem Gebiet zeitliche Beschränkungen geben, die in der Regel auf Schildern angegeben und unbedingt zu beachten sind. Auch in guten Kletterführern wird auf solche Sperrzeiten hingewiesen.
Das Entfernen oder Beschädigen von Bohrhaken oder Umlenkern stellt eine Straftat dar, und selbst die Grundbesitzerin oder der Grundbesitzer kann dafür belangt werden, zum Beispiel wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit oder Sachbeschädigung. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Plünderungen von Materialdepots – das ist Diebstahl. Ratschlag: Beobachtungen dokumentieren und unverzüglich der Polizei melden.
Dass man sich beim Klettern möglichst leise verhält – also auch auf das Abspielen von Musik oder auf Filmaufnahmen mit surrenden Drohnen verzichtet – versteht sich von selbst.
Nach einer Klettertour
Ein Lagerfeuer hat im freien Gelände nichts verloren. Gegrillt wird zu Hause – es sei denn, ein Lagerfeuerplatz ist ausgeschildert. Selbstverständlich ist jeder Müll mitzunehmen. Einen achtlos weggeworfenen leeren Magnesiumball mit einzupacken ist nicht viel Aufwand und verbessert das Bild der Community nach außen.
Das Forstgesetz sieht beim Betreten des Waldes keine zeitliche Beschränkung vor. Ist es einmal nötig, nach einer Klettertour mit Stirnlampen zurückzumarschieren, sollte dies aus Rücksicht auf die Waldtiere leise geschehen.
Berichte über Kletterabenteuer zu veröffentlichen ist grundsätzlich erlaubt, ebenso das Beschreiben von Zustiegen und Routen. Das Beschreiben illegaler Routen, etwa von Erweiterungsrouten, die ohne Zustimmung der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers eingerichtet wurden, sollte man unterlassen. Zu bedenken ist auch, dass Social Media Posts über eine tolle Tour auch unangenehme Folgen haben können: Am nächsten schönen Tag ist die angepriesene Tour womöglich heillos überfüllt, und Konflikte sind vorprogrammiert.
Fazit? Würden die genannten Empfehlungen von beiden Seiten eingehalten, stünde einem guten Miteinander in der Natur nur noch wenig im Weg. Sollte es trotz allem einmal notwendig sein: Die Naturfreunde beraten dich juristisch und helfen dir gerne bei der Vermittlung in Konfliktsituationen sowie bei der Erstellung von Verträgen.
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