Darf ich in den Bergen eine Drohne einsetzen?
Foto: Leandro Alzate
Die Bergwelt per Drohne aus der Adlerperspektive zu entdecken, ist reizvoll – doch darf man das auch überall? Das sagen die Gesetze.
Das Fliegen und Filmen mit einer Drohne macht unsere tollkühnsten Kinderwünsche wahr, die Bergwelt endlich aus der Adlerperspektive zu entdecken. Doch wo ein Hype, da folgt auch bald die Diskussion um die Regeln. Vor dem „Darf“ sollte man sich deshalb mit dem „Soll“ beschäftigen.
Der Alpenverein rät dazu: „Jeder Drohneneinsatz kann Wildtiere, aber auch andere Berggeher durch Kollision, Absturz, Ablenkung und Lärm stören oder gefährden.“ Das Gipfelselfie muss also nicht unbedingt eine Luftaufnahme sein.
Das sagt der gesetzliche Rahmen in den Alpenländern:
Österreich
Spielzeugdrohnen darf man mit Ausnahme von bestimmten Gebieten – Naturschutzzonen, Flughäfen, militärischen Arealen – bis zu einer Höhe von 30 Metern ohne Genehmigung fliegen. Für schwerere Modelle werden die Bewilligung der Luftfahrtbehörde und eine Haftpflichtversicherung benötigt. Bei Übertretung des Gesetzes drohen hohe Strafen, deshalb wird empfohlen, sich einen vollständigen Überblick für den Einsatzfall und -ort zu verschaffen, zum Beispiel mit der Drohnenflug-App des ÖAMTC.
Deutschland
Ab einem Gewicht von 250 Gramm muss eine Plakette Name und Adresse des Besitzers der Drohne ausweisen, ab zwei Kilo benötigt man einen Kenntnisnachweis, ab fünf Kilo die Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Flüge über 100 Meter Höhe und außerhalb von Sichtweite sind grundsätzlich verboten.
Schweiz
Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen Drohnen mit Ausnahme von bestimmten Gebieten – dazu gehören Naturschutzzonen, Flughäfen oder Menschenansammlungen – laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seinem Fluggerät hat. Die interaktive Drohnenkarte auf der Webseite des BAZL zeigt, wo Einschränkungen und Verbote existieren.
Allgemein
Detailinformationen für den jeweiligen Einsatzort sind z. B. über AirMap zu bekommen. Naturschutzgebiete dürfen nie überflogen werden.
Das Magazin
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