Womit darf ich auf die Piste?
Foto: Leandro Alzate
von Peter Kapelari
Dürfen Tourengeher auf die Piste? Und wie sieht es mit Rodlern und Spaziergehern aus? Peter Kapelari, ehemaliger Leiter der Abteilung Hütten, Wege und Kartographie vom Österreichischen Alpenverein, klärt auf.
Sicher wie das Amen im Gebet gibt’s jeden Winter die Diskussion um das Pistentourengehen. Meinungen gibt es viele, eine eindeutige Rechtslage hingegen nicht.
Skipisten sind Sonderwidmungsflächen, auf denen sich der Pächter der Fläche das Recht nimmt, zu bestimmen, wer auf seinen Pisten unterwegs sein darf.
In den meisten Fällen ist Rodeln oder Spazierengehen auf Skipisten nicht gestattet – das Gehen ohne Ski zerstört eine glatte Piste. Abgesehen davon kann man auf einer harten Piste mit einer Rodel oder einem Bob nicht bremsen.
Wie hinterlasse ich einen Winterraum?
Schwieriger ist die Frage, ob man auf Skipisten mit Ski nicht nur abfahren, sondern auch aufsteigen darf. Während dies mancherorts von den Liftbetreibern verboten wird und sich in anderen Gebieten Tourengeher über das Wegerecht den Aufstieg erkämpfen, steht im Gesetzbuch nichts Eindeutiges darüber. Der Aufstieg auf der Piste bleibt eine Gratwanderung.
Empfehlungen des Österreichischen Alpenvereins für konfliktfreie Pistentouren.
Immer größer wird das Interesse an abendlichen Pistentouren, wobei sich hier oft Tourengeher und Pistenpräparation in die Quere kommen. Das Salzburger Land hat Skigebiete gelistet, in denen Skitouren nach dem Liftbetrieb erlaubt sind.
Die schönsten Pistenskitouren in Bayern
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